Institut für Informatik - Universität Freiburg
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Zusatzinformationen zum Staatsexamen

Betreff: benotete Leistungsnachweise (Scheine)

Durch eine schriftliche Mitteilung des Landeslehrerprüfungsamtes Freiburg (PDF) wurde am 21.01.2005 auf die neue Regelung zur Scheinanerkennung aufmerksam gemacht.
Hier die wichtigsten Stellen als Zitate:

  • ... Für Staatsprüfungen nach der wissenschaftlichen Prüfungsordnung von 2001 kann das Landeslehrerprüfungsamt nur benotete Scheine entgegennehmen (vergleiche § 8 der Prüfungsordnung vom 13.03.2001), d.h. Scheine, auf denen das Niveau der erreichten Leistung durch Ziffern (z.B. 1,5 oder 3) oder durch Begriffe (z.B. sehr gut - gut oder befriedigend, vgl. § 15) eindeutig festgehalten ist. ...
  • ... Ab dem Sommersemester 2005 sollten keine Scheine mehr ohne Benotung an Studierende des gymnasialen Lehramts vergeben werden. Das LandeslehrerPrüfungsamt wird unbenotete Scheine nicht mehr anerkennen. ...

Betreff: Veranstaltungen des ethisch-philosophischen Grundlagenstudiums (EPG)

Seit dem Sommersemester 2001 ist der Besuch von zwei EPG-Veranstaltungen Pflicht für alle Lehramtsstudierenden. Das Vorlesungsverzeichnis zu den EPG-Veranstaltungen liegt an allen bekannten Stellen (Bibliotheken, Sekretariaten etc.) aus oder ist unter http://www.epg.uni-freiburg.de zu finden.