Institut für Informatik - Universität Freiburg
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Allgemeine Fragen zum Informatikstudium


Beratungspflicht

Studierende, die nach dem 3. Fachsemester einen Studiengangwechsel planen, müssen vor der Immatrikulation in dem neuen Fach bzw. den neuen Fächern an einer persönlichen Studienberatung teilnehmen. Dort erhalten sie eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die bei der Immatrikulation in das neue Fach vorgelegt werden muss. Dier Beratungspflicht, die auch für gilt, wenn Informatik als Nebenfach studiert wird, besteht allerdings nur, wenn der Wechsel einen absoluten Neubeginn im gewählten Fach bedeutet.

Studiengangwechsel

Dieser Begriff bezeichnet den Wechsel des Abschlussziels, den Wechsel eines oder mehrerer Studienfächer sowie den Wechsel von Abschlussziel und Studienfach (oder -fächern). Ein Wechsel in den Bachelor- oder Master-Studiengang von Informatik wird im Rahmen der Rückmeldung beantragt, da für diese Studiengänge keine Zulassungsbeschränkungen bestehen. Weitere Informationen zum Studiengangwechsel gibt es beim Prüfungsamt.

Hochschulwechsel

Bei der Zentralen Studienberatung gibt es allgemeine Informationen für Studierende, die von einer anderen Hochschule an die Universität Freiburg wechseln möchten.
Hier, bei der Informatik-Studienfachberatung werden fachspezifische Fragen zum Informatikstudium in Freiburg beantwortet.

Anerkennung von Studienleistungen

Für die Anerkennung von bereits an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen ist das Prüfungsamt der Technischen Fakultät zuständig. Es gibt hierfür beim Prüfungsamt ein vorgedrucktes Antragsformular.