Was ist das ERASMUS-Programm der EU ?
Am 15.6.1987 wurde das ERASMUS-Programm vom Rat der
Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Benannt wurde es nach dem
bedeutenden Humanisten Erasmus von Rotterdam. Ziele des Programmes
waren und sind es, die Mobilität der Studierenden und Lehrenden zu
erhöhen, der fortschreitenden Einigung Europas Rechnung zu tragen
und durch persönliche Kontakte die Programmteilnehmer, die
Universitäten und letztlich die einzelnen Länder einander
näher zu bringen.
2006 ist die Generation des EU-Bildungsprogramms SOKRATES zu Ende gegangen. Der Programmname SOKRATES wird künftig entfallen. Das neue Bildungsdachprogramm „Lebenslanges Lernen (LLP)“ enthält die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung).
Damit möglichst viele Studenten bei begrenzten finanziellen
Mitteln teilnehmen können, sollen die EU-Stipendien nur den
Mehraufwand des Auslandsaufenthaltes abdecken.
Als konkrete Leistungen für Studierende werden Auslandsaufenthalte
von drei Monaten bis zu einem Studienjahr im Rahmen vereinbarter
Kooperationen ermöglicht. Zuständig für die Auswahl der
Teilnehmer ist die Heimathochschule. Studiengebühren im Ausland
werden nicht erhoben. Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden
grundsätzlich in vereinbartem Umfang anerkannt bzw. angerechnet.
Zum Ausgleich der Mehrkosten des Auslandsstudiums wird ein Stipendium
und ein begrenzter Zuschuß für einen Sprachkurs im Gastland
gewährt. Die Gasthochschule hilft bei der Wohnungssuche und sorgt
für die soziale und fachliche Betreuung der Teilnehmer.

